Corona Soforthilfe 2020

Beginnend ab dem 27. März bis zum 30. April stellen wir Antragstellern kostenlos ein Computer zur Verfügung um den Antrag auf Soforthilfe in der CoronaKrise zu stellen. Gerne beantworten wir die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen durch unsere Experten. Diesen Service bieten wir im Rahmen unserer üblichen Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis freitags an. Bitte beachten Sie, dass sie aufgrund Der aktuellen Kontaktbeschränkungen nur einzeln in unser Büro eintreten dürfen und wir bitten Sie mindestens 2 m Abstand von unseren Mitarbeitern zu halten.

„Gemeinsam durch die Krise – aus der Krise“ – KöTax

Corona Soforthilfe der Bundesregierung

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Gelder werden durch die Landesbehörden direkt an Selbstständige und Kleinstunternehmer auf deren Bankkonten ausgezahlt. Die ausgezahlten Gelder müssen NICHT zurückgezahlt werden!

 

Wer wird gefördert?

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

 

Was wird gefördert?

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Förderhöhen können je nach Bundesland variieren. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über die Details!

 

Wie erhält man die Soforthilfe?

Um die Soforthilfe zu erhalten, ist ein elektronischer Antrag bei der zuständigen Landesregierung notwendig. Die Kanzlei Kötax Heiny und Partner mit Sitz in der Königsallee in Düsseldorf hilft schnell und unbürokratisch bei allen notwendigen Formalitäten zur Beantragung der Soforthilfe. Unsere Kanzlei hat sich auf die bundesweite Beantragung der Corona-Soforthilfen spezialisiert. Rufen Sie uns an oder treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.