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Liquiditätshilfe

Am 22. Aprill haben sich Bund und Länder auf eine weitere zielgerichtete Maßnahme verständigt: Unternehmen, die aufgrund der Pandemie in diesem Jahr voraussichtlich einen Verlust ausweisen, erhalten eine weitere Liquiditätshilfe. Konkret können diese Unternehmen nun ihre bereits getätigten Steuervorauszahlungen zurückerhalten. Das gilt für Vorauszahlungen, die für das erste Quartal 2020 geleistet wurden. Zusätzlich können sie 15 Prozent der im Jahr 2019 gezahlten Vorauszahlungen zurückerstattet bekommen. Die Steuererstattung kann maximal 150.000 bzw. 300.000 Euro (bei Zusammenveranlagung) betragen. Sollte sich später herausstellen, dass 2020 doch Gewinne erwirtschaftet werden konnten, ist diese Liquiditätshilfe
wieder zurückzuerstatten. Solange das Unternehmen allerdings Verluste oder keine Gewinne ausweist, muss nicht zurückgezahlt werden. Diese Verrechnung erfolgt mit der Einkommensteuererklärung für 2020, die erst im Verlauf der Jahre 2021/2022 eingereicht wird. Insofern räumt die Bundesregiering den Unternehmen Zeit zur überwindung der Krise ein.

Kontaktieren sie uns gerne per Email, Telefon oder direkt über unser Kontakt-Formular, damit wir ihnen in diesen schwierigen Zeiten zur Seite stehen können.

Ihr KÖTAX Team

Erleichterte Voraussetzungen für Unternehmenskredite

Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen auf den Weg gebracht um negative die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Neben der Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen wurden auch die Hürden für Unternehmenskredite reduziert. Die KfW übernimmt desweiteren 90% der Risiken sodass für Banken geringere Prüfungserfordernisse haben.

Im Wesentlichen ist die Darlehenssumme in der Höhe begrenzt durch entweder das Doppelte der jährlichen Lohnsumme für 2019 oder 25% des Jahresumsatzes 2019 oder den spezifischen Liquiditätsbedarf des begünstigten Unternehmens für die nächsten 12 bzw. 18 Monate, abhängig von der Größe des Unternehmens. Die Beurteilung soll auf der Grundlage einer angemessenen Begründung und Selbstzertifizierung des begünstigten Unternehmens erfolgen. Die Kanzlei Kanzlei Kötax Heiny und Partner unterstützt Mandanten bei der Zusammenstellung der notwendigen Finanzunterlagen für eine erfolgreiche Kreditbeantragung bei der Hausbank.

Voraussetzung ist, dass der Antragssteller seit 3 Jahren selbständig tätig ist bzw. seit 3 Jahren existiert, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt. Für Unternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt sind, weißt die KfW als Alternative auf den ERP-Gründerkredit – Startgeld – hin. Darüber hinaus seien ergänzende Maßnahmen der Bundesregierung derzeit in Arbeit.